Kurzmitteilung

> Rauchmeldertag 2016

Rauchmelder Tag 2016Am Freitag den 13.5. 2016 ist Rauchmeldertag. Dieses Jahr stehen die Eigentümer als Zielgruppe im Vordergrund, die in den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht für die Installation der Rauchmelder verantwortlich sind. Das gilt für Eigentümer, die im selbstgenutzten Wohnraum leben ebenso wie für Vermieter.

Nach der Ende April beschlossenen Gesetzesänderung in Brandenburg ist Berlin das letzte Bundesland, in dem noch keine Rauchmelderpflicht im Gesetz verankert ist. Vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Zahl von Brandtoten in Berlin und anlässlich des Rauchmeldertages am 13. Mai, wird deutlich, dass auch in Berlin der formale Schritt folgen muss und wird, die Rauchmelderpflicht im Gesetz zu verankern.

Der Berliner Senat hatte bereits im April 2014 mitgeteilt, dass er sich zu den Änderungen der Landesbauordnung mit dem Land Brandenburg abgestimmt hat, u.a. über die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern – auch für den Wohnungsbestand. Dazu hatte der Berliner Senat für die geplante Gesetzesbestimmung auch bereits einen Wortlaut abgestimmt – der inhaltlich der jetzt der in Brandenburg verabschiedeten Gesetzesformulierung entspricht. Geplant ist eine Pflicht für Neubauten ab 2016/2017 und für Bestandbauten in einer Übergangsfrist bis 2020. Verantwortlich für Installation und Wartung ist der Eigentümer.

Aktuelle Daten belegen die Dringlichkeit des Gesetzes: Allein im Jahr 2015 ist die Zahl der Brandtoten in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent von 27 auf 33 Brandtote gestiegen.

Egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Rauchmelder retten Leben. Schützen Sie sich jetzt.