kfw 455e wieder ab 3.1.22 verfügbar

Kurzmitteilung

Wichtige Änderungen bei der staatlichen Einbruchschutz förderung der KfW

KFW FörderbankSeit dem 03.01.2022 wurde der Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455e) wie folgt geändert:

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.