Kurzmitteilung

KfW senkt Mindestinvestitionssumme für Einbruchschutz Förderung

KFW FörderbankDas Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.

Seit dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden (bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR).

Werner der SicherheitmacherDie Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich.

Mehr infos zur KfW Förderung finden Sie hier >

  • Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
  • Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
  • Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
  • Online Beantragung über KfW-Zuschussportal

Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW >

KfW Förderung zum Einbruchschutz 2017

Kurzmitteilung

KFW FörderbankSie können sich mit vielen Maßnahmen vor Einbruch schützen.Die kfw  fördert:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türenz. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser, Stangenschlösser.
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschallalarmanlagen werden weiterhin nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

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Kurzmitteilung

> KfW Förderung Einbruchschutz – Neuerungen

KFW FörderbankAb 01. April 2016 erweitert die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und ausschliesslich bei ihrer Hausbank beantragen.

DIES BEDEUTET:

  • Die Zuschusssumme von maximal 1.500 Euro (bei 15.000€ Investition) bleibt die Obergrenze für einen KfW Zuschuss zum Einbruchschutz. Der nun neu eingeführte Kredit ist eine andere Unterstützungsvariante. Eben ein Kredit und kein Zuschuss.
  • Umgehen lässt sich diese Zuschuss-Obergrenze nur, wenn für einen Antrag und ein Objekt verschiedene Förder-Programme (Bereiche) der KfW kombiniert werden. Wird bBeispielsweise eine barrierefreie Dusche eingebaut (Investition 2000€) und zeitgleich eine Einbruchmeldeanlage für 25.000€, dann werden laut KfW auch diese höheren Summen mit entsprechendem Prozentsatz gefördert.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden.

Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.

Planen Sie auch Sicherheitsmaßnamen umsetzen zu lassen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.